Nach deutscher Rechtsprechung ist die Osteopathie eine Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes und darf nur durch Heilpraktiker und Ärzte ausgeübt werden. Für eine ausführliche Anamnese inkl. körperlicher Untersuchung und der Behandlung mit unterschiedlichen osteopathischen Techniken rechne ich als Heilpraktikerin die Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab.
Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie. Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter (Angaben ohne Gewähr):
https://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Sollte Ihre Krankenkasse Osteopathie unterstützen, dann benötigen Sie eine „Empfehlung für Osteopathie“, die Sie von Ihrem Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Gynäkologe, Kieferorthopäde, etc.) auf einem Privatrezept erhalten.
Diese Empfehlung ist für das ärztliche Kontingent unabhängig, das heißt der Arzt ist im Bezug auf die Anzahl der Empfehlungen pro Quartal nicht eingeschränkt.
Jedoch richtet sich die Anzahl der Bezuschussungen pro Kalenderjahr nach Ihrer Krankenkasse.
Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel einen großen Teil der Kosten für Behandlungen, falls die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist.